Allgemeine Geschäftsbedingungen
Awareness Training Academy, (nachfolgend <
Academy
1. Geschäftszweck und Geltungsbereich
Grundausbildung, Projektbegleitungen, Weiterbildungen, Spezialisierungen, Fachausweisausbildung – das sind Schulungsbereiche der ATA Academy. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für sämtliche Schulungsangebote und Dienstleistungen, im ATA Geschäftsbereich Academy.
Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die AGB und erkennt diese an. Enthalten Schulungsverträge oder -angebote schriftliche Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, so gelten die individuell vereinbarten Vertragsformulierungen.
2. Anmeldungen
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist verbindlich. Der Kunde erhält von ATA eine schriftliche Anmeldebestätigung, womit der Vertrag als abgeschlossen gilt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Minimale Anzahl an Teilnehmenden
Bei Buchungen von Einzelpersonen gilt die, in den Kursdatenblättern, angegebene Mindestanzahl an Teilnehmenden. Bei Buchungen von Firmen kann eine individuelle Absprache erfolgen. Die definitive Anzahl an Teilnehmenden teilt die Firma bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass mit.
4. Vorbereitung
ATA bereitet alle Schulungsinhalte und benötigte Materialien vor und ist (unterrichts-)technisch autonom. Bei Firmenaufträgen erfolgt die Organisation der Ausbildungslocation nach Absprache mit dem Firmenkunden.
5. Durchführung
Bei Ausfall einer Schulung durch Krankheit des Referenten, bei zu geringer Anzahl an Teilnehmenden oder bei höherer Gewalt, besteht kein Recht auf Durchführung. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
6. Erfolg
Alle Schulungen sind anforderungsspezifisch und praxisnah. ATA definiert klare Lernziele und kontrolliert die Erfolge. ATA haftet nicht für den Schulungserfolg.
7. Abmeldungen
Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Rückbestätigung von ATA erhält die Abmeldung ihre rechtliche Gültigkeit. Je nach Abmeldezeitpunkt gilt folgende Regelung:
30 bis 10 Kalendertage 25 % der Schulungskosten
10 bis 3 Kalendertage 50 % der Schulungskosten
3 bis 1 Kalendertage 75 % der Schulungskosten
Am Ausbildungstag selbst 100 % der Schulungskosten
Stornieren Firmenkunden ein Schulungsmandat aus zwingenden Gründen, werden die bereits angefallenen oder mit der Stornierung entstehenden Drittkosten sowie die Leistungen von ATA je nach Stand der Vorbereitungsaufwände verrechnet.
8. Zahlungskonditionen
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Schulungskosten. Der Anmeldebestätigung liegt ein Einzahlungsschein bei. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen der Schulungskosten gilt nicht als Abmeldung. Je nach Vereinbarung kann das Kursgeld auch am Durchführungstag in Bar verrichtet werden.
9. Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kostenrückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.
10. Schulungsbestätigung
Alle Teilnehmenden, welche alle Lektionen der Schulung besucht haben, erhalten zum Abschluss eine entsprechende ATA Academy Bestätigung über die Schulungsteilnahme.
11. Haftung
Für alle von ATA organisierten Schulungen schliesst ATA jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.
12. Vertraulichkeit
Der Kunde und ATA behandeln sämtliche Informationen, Daten und Angaben des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet ist. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt schon vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss und gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
13. Änderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.
14. Copyrights
Die Schulungsinhalte und -unterlagen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von ATA nicht – auch nicht in Auszügen – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtstand ist der Firmensitz von ATA.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, welche geeignet ist, den gewünschten Erfolg Nahe zu kommen. In entsprechender Weise ist eine Lücke des Vertrages zu schliessen.